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   BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98   

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https://dejure.org/2000,18964
BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98 (https://dejure.org/2000,18964)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2000 - VIII R 99/98 (https://dejure.org/2000,18964)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - VIII R 99/98 (https://dejure.org/2000,18964)
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  • BFH, 22.01.1998 - XI S 42/97

    Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit

    Auszug aus BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
    Ein Fall fehlender Vertretung läge somit insbesondere vor, wenn der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter nicht ordnungsgemäß geladen worden wären (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 1998 XI S 42/97, BFH/NV 1998, 734 , m.w.N.).

    Die bloße Behauptung des Klägers, er habe die Ladung oder die Mitteilung über deren Niederlegung nicht erhalten, kann daher die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung der Ladung nicht entkräften (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 734 ).

  • BFH, 18.05.1988 - X R 36/88

    Entscheidung über eine mehrfache Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
    Über die mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels ist einheitlich zu entscheiden (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 22.09.1993 - II R 55/93

    Vorliegen eines wesentliches Verfahrensmangels, wenn das Gericht die gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
    Es hatte keine Veranlassung, vor der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits nachzuforschen, ob der Kläger die Ladung erhalten und rechtzeitig zur Kenntnis genommen hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 22. September 1993 II R 55/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 19.07.1995 - X R 41/94

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Einzelrichter nach § 6

    Auszug aus BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
    Sie können nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
  • BFH, 21.09.1994 - VIII R 80/93
    Auszug aus BFH, 13.06.2000 - VIII R 99/98
    Dieses Erfordernis gilt auch bei Rügen i.S. des § 116 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 1994 VIII R 80-82/93, BFH/NV 1995, 416).
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